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OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2019 - 11 N 116.17 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2019 - 11 N 116.17 (https://dejure.org/2019,24547)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
Erhebung des Rundfunkbeitrags auch bei Nichtbenutzung des Angebots der Rundfunkanstalten - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 2 RBStV, Art 2 Abs 1 GG, Art 105 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
Rundfunkbeitrag; Anfechtungsklage; Festsetzungsbescheid; allgemeine Handlungsfreiheit; Gleichbehandlungsgrundsatz; Grundrecht auf Informationsfreiheit; Steuer; Empfangsmöglichkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2019 - 11 N 116.17
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris, Rn. 32) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4/03 - juris). - EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
Rittinger u.a. - Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2019 - 11 N 116.17
Überdies liegt mittlerweile sowohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 - als auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2018 - C-492/17 - vor, ohne dass von dem Kläger geltend gemacht oder sonst ersichtlich wäre, dass deren Inhalt seinem Anliegen zum Vorteil gereichen würde. - BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2019 - 11 N 116.17
Überdies liegt mittlerweile sowohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 - als auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2018 - C-492/17 - vor, ohne dass von dem Kläger geltend gemacht oder sonst ersichtlich wäre, dass deren Inhalt seinem Anliegen zum Vorteil gereichen würde. - BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2019 - 11 N 116.17
Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris, Rn. 32) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4/03 - juris).